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Der CH-Bundesrat gesteht Fehler bei den gesetzlichen Grundlagen für die Anwendung der MiGeL ein. Die Mittel- und Gegenständeliste (MiGeL) regelt die Mittel und Gegenstände, die von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) übernommen. Das bedeutet, dass in medizinisch begründeten Fällen auch weiterhin die Kosten für Mittel und Gegenstände, Dienstleistungen und Verbrauchsmaterial übernommen werden, die nicht auf der MiGeL aufgeführt sind.
> https://www.proraris.ch/de/bundesrat-gesteht-fehler-gesetzlichen-grundlagen-630.html